Expositionssituation: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Strahlenschutzgesetz wird zwischen drei verschiedenen Expositionssituationen mit ionisierender Strahlung differenziert:
Im Strahlenschutzgesetz wird zwischen drei verschiedenen Expositionssituationen mit ionisierender Strahlung differenziert:
*[[Bestehende Expositionssituation]]
*Bestehende Expositionssituation
:Situation, die bereits besteht, wenn eine Entscheidung über ihre Kontrolle getroffen werden muss. Eingeschlossen sind z. B. auch Situationen, die natürliche Strahlung und Rückstände früherer [[Tätigkeit|Tätigkeiten]] betreffen.
:{{ICRP103}}
:Aktuell verwendet in:
:{{Radon und Altlasten}}
:{{Empf 1 mSv}}
*[[Geplante Expositionssituation]]
*[[Geplante Expositionssituation]]
*[[Notfallexpositionssituation]]
*[[Notfallexpositionssituation]]
:{{Grenzwerte Bevölkerung}}
:{{Grenzwerte Bevölkerung}}

Version vom 24. Januar 2022, 13:10 Uhr

Im Strahlenschutzgesetz wird zwischen drei verschiedenen Expositionssituationen mit ionisierender Strahlung differenziert:

  • Bestehende Expositionssituation
Situation, die bereits besteht, wenn eine Entscheidung über ihre Kontrolle getroffen werden muss. Eingeschlossen sind z. B. auch Situationen, die natürliche Strahlung und Rückstände früherer Tätigkeiten betreffen.
Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - SSK 2022 - Exposition der Bevölkerung durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten[1]
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[3]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Exposition der Bevölkerung durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./29. März 2022
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023