Rechtfertigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Entscheidungsprozess, ob entweder (1) eine geplante menschliche [[Tätigkeit]], die mit Strahlung verbunden ist, insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der Nutzen der Einführung oder Fortführung einer Tätigkeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft gegenüber dem daraus resultierenden Schaden insgesamt (einschließlich des strahlenbedingten Gesundheitsschadens ([[Detriment|Detriments]])) überwiegt oder (2) eine vorgesehene Maßnahme in einem [[Notfall]] oder in einer [[Bestehende Expositionssituation|bestehenden Expositionssituation]] wahrscheinlich insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der durch die Einführung oder Fortführung der Maßnahme bedingte Nutzen (einschließlich der Verringerung des Schadensmaßes ([[Detriment]]s)) für den Einzelnen und für die Gesellschaft die Kosten der Maßnahme und alle durch sie verursachten Schäden überwiegt. Die Rechtfertigung ist einer der Grundsätze des Strahlenschutzes.    <section begin=more />
Entscheidungsprozess, ob entweder (1) eine geplante [[Tätigkeit]], die mit Strahlung verbunden ist, insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der Nutzen der Einführung oder Fortführung einer Tätigkeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft gegenüber dem daraus resultierenden Schaden insgesamt (einschließlich des strahlenbedingten Gesundheitsschadens ([[Detriment|Detriments]])) überwiegt oder (2) eine vorgesehene Maßnahme in einem [[Notfall]] oder in einer [[Bestehende Expositionssituation|bestehenden Expositionssituation]] wahrscheinlich insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der durch die Einführung oder Fortführung der Maßnahme bedingte Nutzen (einschließlich der Verringerung des Schadensmaßes ([[Detriment]]s)) für den Einzelnen und für die Gesellschaft die Kosten der Maßnahme und alle durch sie verursachten Schäden überwiegt. Die Rechtfertigung ist einer der Grundsätze des Strahlenschutzes
 
 
 
Entscheidungsprozess, ob entweder (1) eine geplante menschliche [[Tätigkeit]], die mit Strahlung verbunden ist, insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der Nutzen der Einführung oder Fortführung einer Tätigkeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft gegenüber dem daraus resultierenden Schaden insgesamt (einschließlich des strahlenbedingten Gesundheitsschadens ([[Detriment|Detriments]])) überwiegt oder (2) eine vorgesehene Maßnahme in einem [[Notfall]] oder in einer [[Bestehende Expositionssituation|bestehenden Expositionssituation]] wahrscheinlich insgesamt von Nutzen ist, d.&nbsp;h. ob der durch die Einführung oder Fortführung der Maßnahme bedingte Nutzen (einschließlich der Verringerung des Schadensmaßes ([[Detriment]]s)) für den Einzelnen und für die Gesellschaft die Kosten der Maßnahme und alle durch sie verursachten Schäden überwiegt.    <section begin="more" />
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Version vom 25. Februar 2022, 16:00 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Entscheidungsprozess, ob entweder (1) eine geplante Tätigkeit, die mit Strahlung verbunden ist, insgesamt von Nutzen ist, d. h. ob der Nutzen der Einführung oder Fortführung einer Tätigkeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft gegenüber dem daraus resultierenden Schaden insgesamt (einschließlich des strahlenbedingten Gesundheitsschadens (Detriments)) überwiegt oder (2) eine vorgesehene Maßnahme in einem Notfall oder in einer bestehenden Expositionssituation wahrscheinlich insgesamt von Nutzen ist, d. h. ob der durch die Einführung oder Fortführung der Maßnahme bedingte Nutzen (einschließlich der Verringerung des Schadensmaßes (Detriments)) für den Einzelnen und für die Gesellschaft die Kosten der Maßnahme und alle durch sie verursachten Schäden überwiegt. Die Rechtfertigung ist einer der Grundsätze des Strahlenschutzes.


Entscheidungsprozess, ob entweder (1) eine geplante menschliche Tätigkeit, die mit Strahlung verbunden ist, insgesamt von Nutzen ist, d. h. ob der Nutzen der Einführung oder Fortführung einer Tätigkeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft gegenüber dem daraus resultierenden Schaden insgesamt (einschließlich des strahlenbedingten Gesundheitsschadens (Detriments)) überwiegt oder (2) eine vorgesehene Maßnahme in einem Notfall oder in einer bestehenden Expositionssituation wahrscheinlich insgesamt von Nutzen ist, d. h. ob der durch die Einführung oder Fortführung der Maßnahme bedingte Nutzen (einschließlich der Verringerung des Schadensmaßes (Detriments)) für den Einzelnen und für die Gesellschaft die Kosten der Maßnahme und alle durch sie verursachten Schäden überwiegt.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Aktuell Verwendet in:
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[3]

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Justification

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023