Maligner Tumor: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Ein maligner (bösartiger) [[Tumor]] ist im Gegensatz zu einem [[Benigner Tumor|benignen (gutartigen) Tumor]] durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.
Ein maligner (bösartiger) [[Tumor]] ist im Gegensatz zu einem [[Benigner Tumor|benignen (gutartigen) Tumor]] durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.
:Aktuell verwendet in:
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Grenzwerte Bevölkerung}}
:{{Grenzwerte Bevölkerung}}


==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Ein maligner [[Tumor]] ist im Vergleich zu einem [[Benigner Tumor|benignen Tumor]] durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.
Ein maligner Tumor ist im Vergleich zu einem benignen Tumor durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.
:{{Stgn benigne Tumoren}}
:{{Referenzen|Vorlage:Stgn benigne Tumoren}}


==Referenzen==
==Referenzen==
Zeile 15: Zeile 14:
[[Category:Zuständigkeit A2]]
[[Category:Zuständigkeit A2]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category: Ungeprüft]]
[[Category: AG83-12]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Version vom 7. März 2022, 15:17 Uhr

Ein maligner (bösartiger) Tumor ist im Gegensatz zu einem benignen (gutartigen) Tumor durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Ein maligner Tumor ist im Vergleich zu einem benignen Tumor durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.

SSK 2017[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 17.4.2018