Eigenherstellung (Radiopharmaka): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die In-House Herstellung auf Grundlage einer Herstellungserlaubnis durch die zuständige Behörde, bei der die Verantwortlichkeiten durch die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMRadV, AMWHV) geregelt sind. | Synonym zu In-House Herstellung (Weiterleitung) | ||
<s>Die In-House Herstellung auf Grundlage einer Herstellungserlaubnis durch die zuständige Behörde, bei der die Verantwortlichkeiten durch die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMRadV, AMWHV) geregelt sind.</s> | |||
:Aktuell verwendet in: | :Aktuell verwendet in: | ||
:{{Nuklide Nuklearmedizin}} | :{{Nuklide Nuklearmedizin}} |
Version vom 7. April 2022, 14:47 Uhr
Synonym zu In-House Herstellung (Weiterleitung)
Die In-House Herstellung auf Grundlage einer Herstellungserlaubnis durch die zuständige Behörde, bei der die Verantwortlichkeiten durch die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMRadV, AMWHV) geregelt sind.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2022 - Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin[1]
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022