Eigenherstellung (Radiopharmaka): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Die In-House Herstellung auf Grundlage einer Herstellungserlaubnis durch die zuständige Behörde, bei der die Verantwortlichkeiten durch die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMRadV, AMWHV) geregelt sind.
Synonym zu In-House Herstellung (Weiterleitung)
 
<s>Die In-House Herstellung auf Grundlage einer Herstellungserlaubnis durch die zuständige Behörde, bei der die Verantwortlichkeiten durch die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMRadV, AMWHV) geregelt sind.</s>
:Aktuell verwendet in:
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:{{Nuklide Nuklearmedizin}}
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Version vom 7. April 2022, 14:47 Uhr

Synonym zu In-House Herstellung (Weiterleitung)

Die In-House Herstellung auf Grundlage einer Herstellungserlaubnis durch die zuständige Behörde, bei der die Verantwortlichkeiten durch die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMRadV, AMWHV) geregelt sind.

Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022