Ablation: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Entfernen/ Veröden von Körpergewebe | Unter Ablation versteht man das Entfernen/ Veröden von Körpergewebe unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung. | ||
Nuklearmedizin | In der Nuklearmedizin bezeichnet eine Ablative Radioiodtherapie die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die eine [[Hypothyreose]] zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow). | ||
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Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation). | Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation). | ||
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Version vom 19. Juli 2022, 14:46 Uhr
Unter Ablation versteht man das Entfernen/ Veröden von Körpergewebe unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung.
In der Nuklearmedizin bezeichnet eine Ablative Radioiodtherapie die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die eine Hypothyreose zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow).
Weitere Definitionen
In früheren Beratungsergebnissen der SSK
Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).
- SSK 2019 - Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen[1]
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 12. August 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B6