Ablation: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation) unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung.     
Unter Ablation versteht man das Entfernen/ Veröden von Körpergewebe unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung.     


Nuklearmedizin: Ablative Radioiodtherapie bezeichnet die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die ein [[Hypothyreose]] zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow).   
In der Nuklearmedizin bezeichnet eine Ablative Radioiodtherapie die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die eine [[Hypothyreose]] zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow).   
   
   
==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).  
Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).  
:Aktuell verwendet in:
:{{Empf EMF-Anwendungen}}
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Version vom 19. Juli 2022, 14:46 Uhr

Unter Ablation versteht man das Entfernen/ Veröden von Körpergewebe unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung.

In der Nuklearmedizin bezeichnet eine Ablative Radioiodtherapie die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die eine Hypothyreose zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow).

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).

SSK 2019 - Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen[1]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Radiofrequency ablation

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 12. August 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B6