Epilation, strahlenbedingt: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Ausfall der Körperbehaarung als Effekt ionisierender Strahlung. Es existieren zwei Arten der strahlenbedingten Epilation: Nicht dauerhafte Epilation mit Regenerationsfähigkeit der Haare (im Bereich von 3 [[Gray|Gy]] Hautdosis) und Permanente Epilation durch Zerstörung der Haarwurzelzellen nach hoher Exposition im Bereich von etwa 7 Gy. | Epilation ist der Ausfall der Körperbehaarung als Effekt ionisierender Strahlung. Es existieren zwei Arten der strahlenbedingten Epilation: Nicht dauerhafte Epilation mit Regenerationsfähigkeit der Haare (im Bereich von 3 [[Gray|Gy]] Hautdosis) und Permanente Epilation durch Zerstörung der Haarwurzelzellen nach hoher Exposition im Bereich von etwa 7 Gy. | ||
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Version vom 22. August 2022, 09:04 Uhr
Epilation ist der Ausfall der Körperbehaarung als Effekt ionisierender Strahlung. Es existieren zwei Arten der strahlenbedingten Epilation: Nicht dauerhafte Epilation mit Regenerationsfähigkeit der Haare (im Bereich von 3 Gy Hautdosis) und Permanente Epilation durch Zerstörung der Haarwurzelzellen nach hoher Exposition im Bereich von etwa 7 Gy.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2022[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022