Ablation: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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In der Nuklearmedizin bezeichnet eine Ablative Radioiodtherapie die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die eine [[Hypothyreose]] zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow). | In der Nuklearmedizin bezeichnet eine Ablative Radioiodtherapie die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die eine [[Hypothyreose]] zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow). | ||
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Version vom 28. Februar 2023, 09:17 Uhr
Unter Ablation versteht man das Entfernen/ Veröden von Körpergewebe unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung.
In der Nuklearmedizin bezeichnet eine Ablative Radioiodtherapie die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die eine Hypothyreose zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow).
- Diese Definition wurde zuletzt in der 323. Sitzung der SSK am 3./4. Februar 2023 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).
- SSK 2019 - Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen[1]
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 12. August 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B6