Maligner Tumor: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Februar 2023, 09:50 Uhr

Ein maligner (bösartiger) Tumor ist im Gegensatz zu einem benignen (gutartigen) Tumor durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 323. Sitzung der SSK am 3./4. Februar 2023 geprüft.

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Ein maligner Tumor ist im Vergleich zu einem benignen Tumor durch einen unterschiedlichen Differenzierungsgrad, Atypien, hohe Zellteilungsrate, lokal infiltratives und destruktives Wachstum sowie potentieller Metastasierung in Abhängigkeit von Stadium und Differenzierungsgrad ausgezeichnet.

SSK 2017[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 17.4.2018