Spezifische Absorptionsrate: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Die SAR kann lokal (z. B. bei Nutzung eines Mobiltelefons) oder auf den ganzen Körper (z. B. MRT oder im [[Feldquelle (elektromagnetische Felder)|Fernfeld]] einer Basisstation) bestimmt werden. Als [[Grenzwert (Strahlenexposition)|Grenzwerte]] in Deutschland gelten für die Exposition des Ganzkörpers 0,08 W kg<sup>-1</sup> und des Teilkörpers 2 W kg<sup>-1</sup> (gemittelt über 10 Gramm Körpergewebe). In der medizinischen Diagnostik gelten höhere Richtwerte. | Die SAR kann lokal (z. B. bei Nutzung eines Mobiltelefons) oder auf den ganzen Körper (z. B. MRT oder im [[Feldquelle (elektromagnetische Felder)|Fernfeld]] einer Basisstation) bestimmt werden. Als [[Grenzwert (Strahlenexposition in geplanten Expositionssituationen)|Grenzwerte]] in Deutschland gelten für die Exposition des Ganzkörpers 0,08 W kg<sup>-1</sup> und des Teilkörpers 2 W kg<sup>-1</sup> (gemittelt über 10 Gramm Körpergewebe). In der medizinischen Diagnostik gelten höhere Richtwerte. | ||
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Aktuelle Version vom 10. März 2023, 09:56 Uhr
Specific Absorption Rate (SAR) (Spezifische Absorptionsrate). Die spezifische Absorptionsrate beschreibt, wieviel Energie pro Zeiteinheit (Leistung J s-1 = W) pro Kilogramm Körpergewicht (bzw. biologischem Material) absorbiert wird (W kg-1), wenn der Körper in einem hochfrequenten elektromagnetischen Feld exponiert ist.
Die SAR kann lokal (z. B. bei Nutzung eines Mobiltelefons) oder auf den ganzen Körper (z. B. MRT oder im Fernfeld einer Basisstation) bestimmt werden. Als Grenzwerte in Deutschland gelten für die Exposition des Ganzkörpers 0,08 W kg-1 und des Teilkörpers 2 W kg-1 (gemittelt über 10 Gramm Körpergewebe). In der medizinischen Diagnostik gelten höhere Richtwerte.
- Nach Glossar EMF-Portal[1]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2021[2]
Referenzen
- ↑ Glossar EMF-Portal Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen.
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021