Radiologisches Lagezentrum: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Radiologisches Lagezentrum ist eine Einrichtung zur Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage. Im Radiologischen Lagezentrum werden Daten aus der Anlage (z. B. Anlagenzustand, [[Emission, Emissionsrate|Emission]] [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]]), meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung zusammengefasst, aufbereitet und interpretiert, [[Ausbreitungsrechnung]]en und Dosisabschätzungen durchgeführt und Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeleitet.
Ein Radiologisches Lagezentrum ist eine Einrichtung zur Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage. Im Radiologischen Lagezentrum werden Daten aus der Anlage (z. B. Anlagenzustand, [[Emission, Emissionsrate|Emission]] [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]]), meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung zusammengefasst, aufbereitet und interpretiert, [[Ausbreitungsrechnung]]en und Dosisabschätzungen durchgeführt und Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeleitet.
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Version vom 13. März 2023, 10:55 Uhr

Rahmenempfehlungen oben


Ein Radiologisches Lagezentrum ist eine Einrichtung zur Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage. Im Radiologischen Lagezentrum werden Daten aus der Anlage (z. B. Anlagenzustand, Emission radioaktiver Stoffe), meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung zusammengefasst, aufbereitet und interpretiert, Ausbreitungsrechnungen und Dosisabschätzungen durchgeführt und Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeleitet.

Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]

Ein Radiologisches Lagezentrum ist eine Einrichtung zur Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage und zur Beratung der Katastrophenschutzleitung und Strahlenschutzvorsorgebehörden. Im Radiologischen Lagezentrum werden Daten aus der Anlage (z. B. Anlagenzustand, Emission radioaktiver Stoffe), meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung zusammengefasst, aufbereitet und interpretiert und Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeleitet.

Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[2]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4