Rückstände (im Strahlenschutz): Unterschied zwischen den Versionen

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Rückstände (im Strahlenschutz) bezeichnet Materialien, die in den in Anlage 1 StrlSchG genannten industriellen und bergbaulichen Prozessen anfallen und die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.  
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Aktuelle Version vom 14. April 2023, 09:59 Uhr

Rückstände (im Strahlenschutz) bezeichnet Materialien, die in den in Anlage 1 StrlSchG genannten industriellen und bergbaulichen Prozessen anfallen und die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Nach: StrlSchG 2017 § 5 Abs. 32[1]
Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]

Referenzen

  1. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023