Einwirkungen von außen (bei kerntechnischen Anlagen): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 27. März 2024, 14:21 Uhr
Einwirkungen von außen (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3