HRQ-Wert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Der HRQ-Wert ist der nuklidspezifische Aktivitätswert einer hochradioaktiven Strahlenquelle nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 4 StrlSchV, ab dem schwerwiegende deterministische Schäden unter der Annahme bestimmter Freisetzungs- und Expositionsszenarien zu erwarten sind. Der Wert entspricht dem von der Internationalen Atomenergie-Organisation 1 festgelegten D-Value.
Der HRQ-Wert ist der nuklidspezifische Aktivitätswert einer hochradioaktiven Strahlenquelle nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 4 StrlSchV, ab dem schwerwiegende deterministische Schäden unter der Annahme bestimmter Freisetzungs- und Expositionsszenarien zu erwarten sind. Der Wert entspricht dem von der Internationalen Atomenergie-Organisation festgelegten D-Value.
:[https://umwelt-online.de/recht/energie/sisorak_22.htm#fn0 SisoraK]<ref>[https://umwelt-online.de/recht/energie/sisorak_22.htm#fn0 SisoraK]- SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe in Kerntechnischen Anlagen Richtlinie zur Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter Rev. 1.0, Stand 1.7.2022 (GMBl. Nr. 41 vom 02.12.2022 S. 937)</ref>
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Version vom 27. März 2024, 15:29 Uhr

Der HRQ-Wert ist der nuklidspezifische Aktivitätswert einer hochradioaktiven Strahlenquelle nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 4 StrlSchV, ab dem schwerwiegende deterministische Schäden unter der Annahme bestimmter Freisetzungs- und Expositionsszenarien zu erwarten sind. Der Wert entspricht dem von der Internationalen Atomenergie-Organisation festgelegten D-Value.

SisoraK[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Referenzen

  1. SisoraK- SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe in Kerntechnischen Anlagen Richtlinie zur Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter Rev. 1.0, Stand 1.7.2022 (GMBl. Nr. 41 vom 02.12.2022 S. 937)