Prognostische radiologische Lage: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine in die Zukunft gerichtete Prognose der radiologischen Lage, die sich unter Berücksichtigung der aktuellen radiologischen Lage und der erwarteten weiteren Entwicklung (Anlagenzustand, Wetterlage etc.) und der sich daraus entwickelnden [[Umweltradioaktivität]] (Boden, Luft, Lebensmittel) ergeben kann.   
Eine in die Zukunft gerichtete Prognose der radiologischen Lage, die sich unter Berücksichtigung der aktuellen radiologischen Lage und der erwarteten weiteren Entwicklung (Anlagenzustand, Wetterlage etc.) und der sich daraus entwickelnden [[Umweltradioaktivität]] (Boden, Luft, Lebensmittel) ergeben kann.   
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 09:16 Uhr

Eine in die Zukunft gerichtete Prognose der radiologischen Lage, die sich unter Berücksichtigung der aktuellen radiologischen Lage und der erwarteten weiteren Entwicklung (Anlagenzustand, Wetterlage etc.) und der sich daraus entwickelnden Umweltradioaktivität (Boden, Luft, Lebensmittel) ergeben kann.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Eine in die Zukunft gerichtete Prognose der radiologischen Lage, die sich unter Berücksichtigung der diagnostischen radiologischen Lage und der erwarteten weiteren Entwicklung des Anlagenzustandes und der sich daraus entwickelnden Umweltradioaktivität (Boden, Luft, Lebensmittel) ergeben kann.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3