Radiologisches Lagebild (RLB): Unterschied zwischen den Versionen
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Das RLB dient als zentrales Koordinierungsinstrument für die Notfallreaktion. Im RLB wird die radiologische Lage und deren Bewertung insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen dargestellt. | Das RLB dient als zentrales Koordinierungsinstrument für die Notfallreaktion. Im RLB wird die radiologische Lage und deren Bewertung insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen dargestellt. | ||
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 10:59 Uhr
Im Radiologischen Lagebild werden Daten zum Notfall (z. B. Anlagenzustand, Emission radioaktiver Stoffe), meteorologische Daten sowie Messdaten aus der Umgebung zusammengefasst, aufbereitet und interpretiert und Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeleitet.
Nach Eintritt eines überregionalen oder regionalen Notfalls wird ein einheitliches Radiologisches Lagebild (RLB) erstellt und entsprechend der weiteren Entwicklung des Notfalls und der relevanten Informationen fortlaufend aktualisiert. Die Erstellung und Aktualisierung des RLB erfolgt bei überregionalen Notfällen durch das RLZ-Bund, bei regionalen Notfallen grundsätzlich durch die zuständigen Landesbehörden. Die Aktualisierung des RLB erfolgt in den Umständen des Notfalls angemessenen zeitlichen Abständen. Diese können insbesondere abhängig vom vorliegenden Referenzszenario und dem zeitlichen Verlauf des Notfalls variieren. Das RLB dient als zentrales Koordinierungsinstrument für die Notfallreaktion. Im RLB wird die radiologische Lage und deren Bewertung insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen dargestellt.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Referenzen