Notfallexpositionssituation: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 4. August 2020, 10:09 Uhr
Gemäß § 2 Abs. 3 StrlSchG ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. [1]
Expositionssituation infolge eines Notfalls.[2]
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