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Aus Glossar Strahlenschutz
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Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird. <ref>{{Vorlage:ICRP103}}</ref> | Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.<ref>{{Vorlage:ICRP103}}</ref> | ||
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Version vom 4. August 2020, 11:11 Uhr
Eine menschliche Betätigung, die die Exposition von Personen gegenüber Strahlung aus einer Strahlungsquelle erhöhen kann und als geplante Expositionssituation behandelt wird.[1]
Tätigkeiten sind:
- der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen,
- der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung bestimmter Produkte oder die Aktivierung dieser Produkte,
- sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können,
- weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder
- weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der Radioaktivität dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden,[2]
Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.[3]
- ↑ SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
- ↑ Vorlage:StrlSchV2001
- ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.