Einwirkungen von außen (bei kerntechnischen Anlagen): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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<section begin="abk" /><u>E</u>inwirkungen <u>v</u>on <u>a</u>ußen<section end="abk" /> (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden.  
<section begin="abk" /><u>E</u>inwirkungen <u>v</u>on <u>a</u>ußen<section end="abk" /> (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden.  
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==Referenzen==
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 11:19 Uhr

Einwirkungen von außen (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3