Einwirkungen von außen (bei kerntechnischen Anlagen): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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<section begin="abk" /><u>E</u>inwirkungen <u>v</u>on <u>a</u>ußen<section end="abk" /> (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden. | <section begin="abk" /><u>E</u>inwirkungen <u>v</u>on <u>a</u>ußen<section end="abk" /> (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden. | ||
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 11:19 Uhr
Einwirkungen von außen (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3