Vorverteilung (von Iodtabletten): Unterschied zwischen den Versionen

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[https://www.jodblockade.de/ jodblockade.de - Website des BMU zur Jodblockade]
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==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Die Vorverteilung von [[Iodtabletten]] bedeutet die ereignisunabhängige Vorverteilung an die Haushalte in der unmittelbaren Umgebung von Kernkraftwerken. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass im Ereignisfall Iodtabletten bei der betroffenen Bevölkerung schnell verfügbar sind. Im Ereignisfall sollten die Tabletten möglichst vor einer [[Inhalation]] von Radioiod eingenommen werden können. Die Durchführung der Vorverteilung kann nach Arzneimittelgesetz (AMG) nur über Apotheken (§ 43 AMG) und zentrale Beschaffungsstellen (§ 47 AMG) erfolgen. Die Vorverteilung muss in der Regel im Ereignisfall durch eine weitere Verteilaktion ergänzt werden, da vorverteilte Iodtabletten in den Haushalten verloren gegangen sein können oder die Tabletten überhaupt nicht abgeholt wurden.  
Die Vorverteilung von [[Iodtabletten]] bedeutet die ereignisunabhängige Vorverteilung an die Haushalte in der unmittelbaren Umgebung von Kernkraftwerken. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass im Ereignisfall Iodtabletten bei der betroffenen Bevölkerung schnell verfügbar sind. Im Ereignisfall sollten die Tabletten möglichst vor einer [[Inhalation]] von Radioiod eingenommen werden können. Die Durchführung der Vorverteilung kann nach Arzneimittelgesetz (AMG) nur über Apotheken (§ 43 AMG) und zentrale Beschaffungsstellen (§ 47 AMG) erfolgen. Die Vorverteilung muss in der Regel im Ereignisfall durch eine weitere Verteilaktion ergänzt werden, da vorverteilte Iodtabletten in den Haushalten verloren gegangen sein können oder die Tabletten überhaupt nicht abgeholt wurden.  

Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 14:14 Uhr

Vorverteilung (von Jodtabletten) ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Die Vorverteilung von Iodtabletten bedeutet die ereignisunabhängige Vorverteilung an die Haushalte in der unmittelbaren Umgebung von Kernkraftwerken. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass im Ereignisfall Iodtabletten bei der betroffenen Bevölkerung schnell verfügbar sind. Im Ereignisfall sollten die Tabletten möglichst vor einer Inhalation von Radioiod eingenommen werden können. Die Durchführung der Vorverteilung kann nach Arzneimittelgesetz (AMG) nur über Apotheken (§ 43 AMG) und zentrale Beschaffungsstellen (§ 47 AMG) erfolgen. Die Vorverteilung muss in der Regel im Ereignisfall durch eine weitere Verteilaktion ergänzt werden, da vorverteilte Iodtabletten in den Haushalten verloren gegangen sein können oder die Tabletten überhaupt nicht abgeholt wurden.

Hinweis
Es ist nutzlos und sogar schädlich, wenn eine Iodblockade aus eigener Initiative, d. h. ohne Aufforderung durch die zuständigen Behörden, durchführt wird.

Die für die Iodblockade vorgesehenen, hochdosierten Iodtabletten dürfen nur im Falle einer Freisetzung von radioaktivem Iod eingenommen werden. Sie sind nicht zum Ausgleich eines alimentären Iodmangels geeignet. Sie stellen auch keine universell gegen jede Art von Strahlenschäden wirkende „Strahlenschutzsubstanz“ dar; sie wirken nur auf die Schilddrüse.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Anmerkung zur Schreibweise

Die SSK verwendet in ihren Empfehlungen und Stellungnahmen grundsätzlich die in der Fachsprache übliche Schreibweise mit I, also Iod. In der SSK Empfehlung „Verwendung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall“ (den sog. Jodmerkblättern) wurde ausnahmsweise die in der Alltagssprache gebräuchliche Schreibweise Jod gewählt, da sich diese Empfehlung auch an die Allgemeinbevölkerung richtet.

Weblinks

jodblockade.de - Website des BMU zur Jodblockade

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Die Vorverteilung von Iodtabletten bedeutet die ereignisunabhängige Vorverteilung an die Haushalte in der unmittelbaren Umgebung von Kernkraftwerken. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass im Ereignisfall Iodtabletten bei der betroffenen Bevölkerung schnell verfügbar sind. Im Ereignisfall sollten die Tabletten möglichst vor einer Inhalation von Radioiod eingenommen werden können. Die Durchführung der Vorverteilung kann nach Arzneimittelgesetz (AMG) nur über Apotheken (§ 43 AMG) und zentrale Beschaffungsstellen (§ 47 AMG) erfolgen. Die Vorverteilung muss in der Regel im Ereignisfall durch eine weitere Verteilaktion ergänzt werden, da vorverteilte Iodtabletten in den Haushalten verloren gegangen sein können oder die Tabletten überhaupt nicht abgeholt wurden.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4