Notfallexpositionsgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Gebiet, in dem [[Notfallschutzmaßnahme]]n erforderlich werden. Die genaue Defintion und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete ist dem zu entwickelnden [[Notfallplan]] des Bundes zu entnehmen.  
Gebiet, in dem [[Notfallmaßnahme|Notfallschutzmaßnahmen]] erforderlich werden. Die genaue Defintion und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete ist dem zu entwickelnden [[Notfallplan]] des Bundes zu entnehmen.  
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Version vom 4. August 2020, 11:58 Uhr

Gebiet, in dem Notfallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Die genaue Defintion und Bezeichnung rechtlich relevanter Gebiete ist dem zu entwickelnden Notfallplan des Bundes zu entnehmen.

Verwendet in

SSK 2019 - Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3