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Aus Glossar Strahlenschutz
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Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.<ref>{{Vorlage:ICRP103}}</ref>
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Version vom 4. August 2020, 13:39 Uhr

Eine menschliche Betätigung, die die Exposition von Personen gegenüber Strahlung aus einer Strahlungsquelle erhöhen kann und als geplante Expositionssituation behandelt wird.[1]


Tätigkeiten sind:

  • der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen,
  • der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung bestimmter Produkte oder die Aktivierung dieser Produkte,
  • sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können,
    • weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder
    • weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der Radioaktivität dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden,[2]


Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.[3]