Strahlenschutzkommission: Unterschied zwischen den Versionen
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Die <section begin=abk />Strahlenschutzkommission<section end=abk /> (SSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ([[BMU]]) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMU berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der Strahlenschutzkommission werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMU gerichtet und u. a. auf | Die <section begin=abk />Strahlenschutzkommission<section end=abk /> (SSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ([[BMU]]) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMU berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der Strahlenschutzkommission werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMU gerichtet und u. a. auf der Website der SSK veröffentlicht. | ||
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Version vom 4. August 2020, 13:06 Uhr
Die Strahlenschutzkommission (SSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMU berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der Strahlenschutzkommission werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMU gerichtet und u. a. auf der Website der SSK veröffentlicht.
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