Beruflich strahlenexponierte Person/Beschäftigte: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Die Seite wurde neu angelegt: „Text Text Text <section begin=more /> == Verwendet in == == Siehe auch == *Strahlenexposition, berufliche Category:Leere Glossareinträge Categ…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Beruflich strahlenexponierte Person im Sinne dieser Verordnung ist | |||
# im Bereich der Tätigkeiten diejenige der Kategorie A oder B des § 54, und | |||
# im Bereich der Arbeiten diejenige, für die die Abschätzung nach § 95 Absatz 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 6 Millisievert überschreiten kann, oder für die die Ermittlung nach § 103 Absatz 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann; (2015 02 20 Empf 1 mSv StrlSchV2001) | |||
== Verwendet in == | == Verwendet in == | ||
{{Vorlage:Empf 1 mSv}}<br> [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D__1596542283130 StrlSchV 2001] | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Strahlenexposition, berufliche]] | *[[Strahlenexposition, berufliche]] | ||
[[Category:Glossar A1]] | [[Category:Glossar A1]] | ||
[[Category:Glossar A3]] | |||
[[Category:Glossar A6]] | [[Category:Glossar A6]] | ||
[[Category:Glossar A7]] | [[Category:Glossar A7]] |
Version vom 4. August 2020, 14:13 Uhr
Beruflich strahlenexponierte Person im Sinne dieser Verordnung ist
- im Bereich der Tätigkeiten diejenige der Kategorie A oder B des § 54, und
- im Bereich der Arbeiten diejenige, für die die Abschätzung nach § 95 Absatz 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 6 Millisievert überschreiten kann, oder für die die Ermittlung nach § 103 Absatz 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann; (2015 02 20 Empf 1 mSv StrlSchV2001)
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
StrlSchV 2001
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6