Strahlenexposition, potenzielle: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Exposition, die nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, die jedoch durch ein Ereignis oder eine Folge von Ereignissen probabilistischer Natur hervorgerufen werden kann, wozu auch das Versagen technischer Ausrüstung sowie Bedienungsfehler gehören.<ref>{{Vorlage:EU-GN}}</ref>  
[[Strahlenexposition|Exposition]], die nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, die jedoch durch ein Ereignis oder eine Folge von Ereignissen probabilistischer Natur hervorgerufen werden kann, wozu auch das Versagen technischer Ausrüstung sowie Bedienungsfehler gehören.<ref>{{Vorlage:EU-GN}}</ref>  
<section begin=more />
<section begin=more />
== Verwendet in  ==
== Verwendet in  ==
{{Vorlage:Empf 1 mSv}}  
{{Vorlage:Empf 1 mSv}}  
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar A1]]
[[Category:Glossar A6]]
[[Category:Glossar A7]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Version vom 4. August 2020, 14:14 Uhr

Exposition, die nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, die jedoch durch ein Ereignis oder eine Folge von Ereignissen probabilistischer Natur hervorgerufen werden kann, wozu auch das Versagen technischer Ausrüstung sowie Bedienungsfehler gehören.[1]

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]


  1. Vorlage:EU-GN
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6