Notfallstation: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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In den Notfallstationen werden [[Einsatzkräfte]] und [[Betroffene Person|Betroffene]] eines Ereignisses auf [[Kontamination]] überprüft und ggf. dekontaminiert. Neben der [[Dekontamination]] erfolgt in der Notfallstation auch eine strahlenmedizinische Beurteilung durch speziell fortgebildete Ärzte, um die Betroffenen, die einer weiteren ärztlichen Behandlung bedürfen, dieser zuzuführen, sei es in stationärer oder ambulanter ärztlicher Betreuung. Gleichzeitig bildet die Notfallstation den Startpunkt des Gesundheitsmonitorings der Betroffenen, dessen Ziel es ist, langfristig die gesundheitliche Entwicklung der Betroffenen zu beobachten und zu dokumentieren (siehe auch Rahmenempfehlung zum Aufbau und Betrieb von Notfallstationen).   
In den Notfallstationen werden [[Einsatzkräfte]] und [[Betroffene Person|Betroffene]] eines Ereignisses auf [[Kontamination]] überprüft und ggf. dekontaminiert. Neben der [[Dekontamination]] erfolgt in der Notfallstation auch eine strahlenmedizinische Beurteilung durch speziell fortgebildete Ärzte, um die Betroffenen, die einer weiteren ärztlichen Behandlung bedürfen, dieser zuzuführen, sei es in stationärer oder ambulanter ärztlicher Betreuung. Gleichzeitig bildet die Notfallstation den Startpunkt des Gesundheitsmonitorings der Betroffenen, dessen Ziel es ist, langfristig die gesundheitliche Entwicklung der Betroffenen zu beobachten und zu dokumentieren.   
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Version vom 29. Oktober 2020, 13:38 Uhr

In den Notfallstationen werden Einsatzkräfte und Betroffene eines Ereignisses auf Kontamination überprüft und ggf. dekontaminiert. Neben der Dekontamination erfolgt in der Notfallstation auch eine strahlenmedizinische Beurteilung durch speziell fortgebildete Ärzte, um die Betroffenen, die einer weiteren ärztlichen Behandlung bedürfen, dieser zuzuführen, sei es in stationärer oder ambulanter ärztlicher Betreuung. Gleichzeitig bildet die Notfallstation den Startpunkt des Gesundheitsmonitorings der Betroffenen, dessen Ziel es ist, langfristig die gesundheitliche Entwicklung der Betroffenen zu beobachten und zu dokumentieren.

Verwendet in

SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4