Notfallexpositionssituation: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß § 2 Abs. 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ StrlSchG] ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen [[Notfall]] entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. <ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref>
Gemäß § 2 Abs. 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ StrlSchG] ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen [[Notfall]] entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. <ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref>


Expositionssituation infolge eines [[Notfall|Notfalls]].<ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref>
=== zuvor definiert als: ===
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| Expositionssituation infolge eines [[Notfall|Notfalls]].<ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref>
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== Verwendet in  ==
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Version vom 2. November 2020, 09:50 Uhr

Emergency exposure situation ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Gemäß § 2 Abs. 3 StrlSchG ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. [1]

zuvor definiert als:

Expositionssituation infolge eines Notfalls.[2]


Verwendet in

Referenzfehler: Das in <references> definierte <ref>-Tag hat kein Namensattribut.

Siehe auch

ICRP (Englisch)

Emergency exposure situation