Strahlenexposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 2. November 2020, 15:18 Uhr
Juristische Definition
Absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken. Vorlage:EU-GN[1]
Verwendet in