Strahlungsquelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder [[Freisetzung radioaktiver Stoffe]] – eine Exposition verursachen kann.
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Objekt, von dem Strahlung ausgeht und für das Strahlenschutz als integrales Ganzes optimiert werden kann, wie z. B. Röntgeneinrichtungen, Strahlengeneratoren, offene und umschlossene radioaktive Stoffe. Allgemein: die Ursache für die Exposition durch ionisierende Strahlung. [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101:1-201804238518 ICRP 103 deutsche Ausgabe]<ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv}}</ref>
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Version vom 2. November 2020, 17:42 Uhr

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Juristische Definition

Ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe – eine Exposition verursachen kann. RL2013/59/Euratom [1]

ICRP 103 (deutsche Ausgabe)

Objekt, von dem Strahlung ausgeht und für das Strahlenschutz als integrales Ganzes optimiert werden kann, wie z. B. Röntgeneinrichtungen, Strahlengeneratoren, offene und umschlossene radioaktive Stoffe. Allgemein: die Ursache für die Exposition durch ionisierende Strahlung. ICRP 103 deutsche Ausgabe[2]

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