Referenzperson: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juristische Definition ==
Normperson, von der bei der Ermittlung der Strahlenexposition nach § 47 ausgegangen wird. Die Annahmen zur Ermittlung der Strahlenexposition dieser Normperson (Lebensgewohnheiten und übrige Annahmen für die Dosisberechnung) sind in Anlage VII festgelegt. ''(Zitiert aus Stahlenschutzverordnung 2001''
Normperson, von der bei der Ermittlung der Strahlenexposition nach § 47 ausgegangen wird. Die Annahmen zur Ermittlung der Strahlenexposition dieser Normperson (Lebensgewohnheiten und übrige Annahmen für die Dosisberechnung) sind in Anlage VII festgelegt. [StrlSchV 2001]
 
== ICRP 103 (deutsche Ausgabe) ==
Idealisierte Person, für die die Organdosen errechnet werden, indem die entsprechenden Dosiswerte des männlichen und weiblichen [[Referenzmensch|Referenzmenschen]] gemittelt werden. Die Organdosen der Referenzperson werden mit den entsprechenden Gewebe-Wichtungsfaktoren multipliziert, um die effektive Dosis zu berechnen. ''(Zitiert aus: ''{{Vorlage:ICRP103}}'')''
Idealisierte Person, für die die Organdosen errechnet werden, indem die entsprechenden Dosiswerte des männlichen und weiblichen [[Referenzmensch|Referenzmenschen]] gemittelt werden. Die Organdosen der Referenzperson werden mit den entsprechenden Gewebe-Wichtungsfaktoren multipliziert, um die effektive Dosis zu berechnen. [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101:1-201804238518 ICRP 103 deutsche Ausgabe]
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Version vom 3. November 2020, 16:32 Uhr

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Juristische Definition

Normperson, von der bei der Ermittlung der Strahlenexposition nach § 47 ausgegangen wird. Die Annahmen zur Ermittlung der Strahlenexposition dieser Normperson (Lebensgewohnheiten und übrige Annahmen für die Dosisberechnung) sind in Anlage VII festgelegt. [StrlSchV 2001]

ICRP 103 (deutsche Ausgabe)

Idealisierte Person, für die die Organdosen errechnet werden, indem die entsprechenden Dosiswerte des männlichen und weiblichen Referenzmenschen gemittelt werden. Die Organdosen der Referenzperson werden mit den entsprechenden Gewebe-Wichtungsfaktoren multipliziert, um die effektive Dosis zu berechnen. ICRP 103 deutsche Ausgabe

Siehe auch

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6