Strahlenexposition, berufliche: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
c) im Rahmen des § 15 oder § 95 dieser Verordnung in fremden Anlagen, Einrichtungen oder Betriebsstätten beschäftigt ist, dort eine Aufgabe nach § 15 selbst wahrnimmt oder nach § 95 eine Arbeit selbst ausübt.<br> | c) im Rahmen des § 15 oder § 95 dieser Verordnung in fremden Anlagen, Einrichtungen oder Betriebsstätten beschäftigt ist, dort eine Aufgabe nach § 15 selbst wahrnimmt oder nach § 95 eine Arbeit selbst ausübt.<br> | ||
Eine nicht mit der Berufsausübung zusammenhängende Strahlenexposition bleibt dabei unberücksichtigt. | Eine nicht mit der Berufsausübung zusammenhängende Strahlenexposition bleibt dabei unberücksichtigt. [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D__1596542283130 StrlSchV 2001] | ||
|} | |} | ||
== ICRP 103 (deutsche Ausgabe)== | == ICRP 103 (deutsche Ausgabe)== | ||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
# Expositionen, die von der regulatorischen Kontrolle ausgeschlossen wurden und Expositionen durch Tätigkeiten und Quellen, die von der Überwachung befreit sind, | # Expositionen, die von der regulatorischen Kontrolle ausgeschlossen wurden und Expositionen durch Tätigkeiten und Quellen, die von der Überwachung befreit sind, | ||
# [[Strahlenexposition, medizinische |medizinische Expositionen]] und | # [[Strahlenexposition, medizinische |medizinische Expositionen]] und | ||
# Expositionen durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung. | # Expositionen durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung. [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101:1-201804238518 ICRP 103 deutsche Ausgabe] | ||
[http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101:1-201804238518 ICRP 103 deutsche Ausgabe] | |||
|} | |} | ||
Version vom 3. November 2020, 17:26 Uhr
Occupational exposure ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Juristische Definition
Die Strahlenexposition einer Person, die
a) zum Ausübenden einer Tätigkeit nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 oder einer Arbeit nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis steht oder diese Tätigkeit oder Arbeit selbst ausübt, b) eine Aufgabe nach § 19 oder § 20 des Atomgesetzes oder nach § 66 dieser Verordnung wahrnimmt, oder c) im Rahmen des § 15 oder § 95 dieser Verordnung in fremden Anlagen, Einrichtungen oder Betriebsstätten beschäftigt ist, dort eine Aufgabe nach § 15 selbst wahrnimmt oder nach § 95 eine Arbeit selbst ausübt. Eine nicht mit der Berufsausübung zusammenhängende Strahlenexposition bleibt dabei unberücksichtigt. StrlSchV 2001 |
ICRP 103 (deutsche Ausgabe)
Alle Expositionen von Beschäftigten während ihrer Arbeit. Darin nicht enthalten sind
|
ICRP (Englisch)
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6