Strahlungsquelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder [[Freisetzung radioaktiver Stoffe]] – eine Exposition verursachen kann. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013L0059&from=DE RL2013/59/Euratom] | Ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder [[Freisetzung radioaktiver Stoffe]] – eine Exposition verursachen kann. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013L0059&from=DE RL2013/59/Euratom] | ||
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Objekt, von dem Strahlung ausgeht und für das Strahlenschutz als integrales Ganzes optimiert werden kann, wie z. B. Röntgeneinrichtungen, Strahlengeneratoren, offene und umschlossene radioaktive Stoffe. Allgemein: die Ursache für die Exposition durch ionisierende Strahlung. | Objekt, von dem Strahlung ausgeht und für das Strahlenschutz als integrales Ganzes optimiert werden kann, wie z. B. Röntgeneinrichtungen, Strahlengeneratoren, offene und umschlossene radioaktive Stoffe. Allgemein: die Ursache für die Exposition durch ionisierende Strahlung. | ||
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Version vom 5. November 2020, 13:55 Uhr
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Juristische Definition
Ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe – eine Exposition verursachen kann. RL2013/59/Euratom
Objekt, von dem Strahlung ausgeht und für das Strahlenschutz als integrales Ganzes optimiert werden kann, wie z. B. Röntgeneinrichtungen, Strahlengeneratoren, offene und umschlossene radioaktive Stoffe. Allgemein: die Ursache für die Exposition durch ionisierende Strahlung.
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
