Dosisgrenzwert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Weiterleitung|Dose limit}}
{{Weiterleitung|Dose limit}}
== Juristische Definition ==
== Juristische Definition ==
Wert der [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] (gegebenenfalls der effektiven [[Folgedosis]]) oder der [[Organ-Äquivalentdosis]] in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059  RL 2013/59/]
Wert der [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] (gegebenenfalls der effektiven [[Folgedosis]]) oder der [[Organ-Äquivalentdosis]] in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059  RL 2013/59/Euratom]
<section begin=more />
<section begin=more />
== Verwendet in  ==
== Verwendet in  ==

Version vom 5. November 2020, 13:24 Uhr

Dose limit ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Juristische Definition

Wert der effektiven Dosis (gegebenenfalls der effektiven Folgedosis) oder der Organ-Äquivalentdosis in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf. RL 2013/59/Euratom

Verwendet in

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

ICRP (Englisch)

Dose limit


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5