Strahlungsquelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. November 2020, 09:39 Uhr

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Juristische Definition

Ein Objekt, das – etwa durch Aussenden ionisierender Strahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe – eine Exposition verursachen kann. RL2013/59/Euratom

Objekt, von dem Strahlung ausgeht und für das Strahlenschutz als integrales Ganzes optimiert werden kann, wie z. B. Röntgeneinrichtungen, Strahlengeneratoren, offene und umschlossene radioaktive Stoffe. Allgemein: die Ursache für die Exposition durch ionisierende Strahlung.

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6