Inkorporationsüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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<small>aus: [https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/3-bmub/3_42_2.pdf Richtlinie Inkorporationsüberwachung] </small>
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Version vom 1. Dezember 2020, 11:40 Uhr

Gesamtheit aller Maßnahmen zur Feststellung einer möglichen, stattfindenden oder bereits erfolgten Inkorporation radioaktiver Stoffe einschließlich deren dosimetrischer Bewertung:

a) Regelmäßige Überwachung: Überwachung bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem Inkorporationsrisiko unter Einhaltung der Überwachungsintervalle nach Anhang 3.1, Spalte 4.
b) Überwachung aus besonderem Anlass: Überwachung nach außergewöhnlichen Ereignissen, bei zeitlich begrenztem Umgang, Ein- und Ausgangsmessungen.

aus: Richtlinie Inkorporationsüberwachung