Organ-Äquivalentdosis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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<math>H_T = \sum_{R} w_RD_{T,R}</math>.
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Die Einheit der <section begin=abk />Organ-Äquivalentdosis<section end=abk /> ist J · kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).  
Die Einheit der <section begin=abk />Organ-Äquivalentdosis<section end=abk /> ist J · kg<sup>-1</sup>, ihr Name ist [[Sievert]] (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).  
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== Englische Übersetzung ==
== Englische Übersetzung ==

Version vom 4. Januar 2021, 10:27 Uhr

Vorlage:Weiterleitungen Summe der mit den zugehörigen Strahlungswichtungsfaktoren wR multiplizierten, bei externer oder interner Strahlenexposition durch die Strahlungen R in einem Organ, Gewebe oder Körperteil T erzeugten mittleren Energiedosen DT,R:

HT=RwRDT,R.

Die Einheit der Organ-Äquivalentdosis ist J · kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).

Englische Übersetzung

Organ dose or Equivalent dose to a tissue or organ

Verwendet in

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1] Vorlage:Organdosisgrenzwerte SSK 2017 - Radon-Dosiskoeffizienten[2]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 24.05.2018 B3