Ableitung: Unterschied zwischen den Versionen
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aus: [https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/strlsch_messungen_glossar.pdf Glossar Messanleitungen Stand 2009] | aus: [https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/strlsch_messungen_glossar.pdf Glossar Messanleitungen Stand 2009] | ||
==Juristische Definition== | |||
Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__1.html § 1 Abs. 1 StrlSchV 2018] | |||
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Version vom 26. Januar 2021, 13:33 Uhr
Ableitung ist die Abgabe flüssiger, aerosolpartikelgebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe aus Anlagen oder Einrichtungen auf hierfür vorgesehenen Wegen.
aus: Glossar Messanleitungen Stand 2009
Juristische Definition
Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. § 1 Abs. 1 StrlSchV 2018