Einzelpersonen der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059 RL 2013/59/Euratom] | Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059 RL 2013/59/Euratom] | ||
Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist. [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ | Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist. [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__5.html § 5 Abs. 14 StrlSchG 2018] | ||
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Version vom 26. Januar 2021, 14:37 Uhr
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Juristische Definition
Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind. RL 2013/59/Euratom
Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist. § 5 Abs. 14 StrlSchG 2018
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
ICRP (Englisch)
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6