Notfalleinsatzkraft: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem Notfall, die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein k…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. | Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0059-20140117&from=EN Art 4 Abs. 31 Richtlinie 2013/59/Euratom] <section begin=more /> | ||
<section begin=more /> | |||
== Verwendet in == | == Verwendet in == | ||
{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}} | {{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}} | ||
Version vom 27. Januar 2021, 10:07 Uhr
Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem Notfall, die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. Art 4 Abs. 31 Richtlinie 2013/59/Euratom
Verwendet in
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3