Natürliche Strahlungsquelle: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juristische Definition ==
== Juristische Definition ==
Natürliche Strahlungsquelle ist eine Quelle ionisierender Strahlung natürlichen terrestrischen oder kosmischen Ursprungs. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0059-20140117&from=EN Art 4 Abs. 54 Richtlinie 2013/59/Euratom]
Natürliche Strahlungsquelle ist eine Quelle ionisierender Strahlung natürlichen terrestrischen oder kosmischen Ursprungs. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0059-20140117&from=EN Art 4 Abs. 54 Richtlinie 2013/59/Euratom]
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Version vom 27. Januar 2021, 12:28 Uhr

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Juristische Definition

Natürliche Strahlungsquelle ist eine Quelle ionisierender Strahlung natürlichen terrestrischen oder kosmischen Ursprungs. Art 4 Abs. 54 Richtlinie 2013/59/Euratom

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6