Radioaktive Strahlenquelle: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 27. Januar 2021, 13:05 Uhr
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Juristische Definition
Radioaktive Strahlenquelle ist eine Strahlungsquelle, die radioaktives Material zum Zweck der Nutzung der Radioaktivität enthält. Art 4 Abs. 77 Richtlinie 2013/59/Euratom
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
ICRP (Englisch)
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6