Dosisgrenzwert: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juristische Definition ==
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== ICRP 103 ==
== ICRP 103 ==

Version vom 27. Januar 2021, 14:01 Uhr

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Juristische Definition

Wert der effektiven Dosis (gegebenenfalls der effektiven Folgedosis) oder der Organ-Äquivalentdosis in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf. Art 4 Abs. 23 Richtlinie 2013/59/Euratom

ICRP 103

Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus geplanten Expositionssituationen, der nicht überschritten werden darf.

Verwendet in

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

ICRP (Englisch)

Dose limit


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5