Notfallexpositionssituation: Unterschied zwischen den Versionen
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Notfallexpositionssituation ist eine Expositionssituation, die durch einen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter Absatz 4 fällt. | Notfallexpositionssituation ist eine Expositionssituation, die durch einen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter Absatz 4 fällt. {{StrlSchG2018|2|3}} | ||
Notfall-Expositionssituation ist eine Expositionssituation infolge eines Notfalls. {{Euratom Art4|27}} | Notfall-Expositionssituation ist eine Expositionssituation infolge eines Notfalls. {{Euratom Art4|27}} | ||
Version vom 27. Januar 2021, 13:28 Uhr
Emergency exposure situation ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Gemäß § 2 Abs. 3 StrlSchG ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. [1]
an anderer Stelle definiert als:
Expositionssituation infolge eines Notfalls.[2]
ICRP 103 (deutsche Ausgabe)
Mit Strahlenexposition verbundener Notfall, der während Tätigkeiten oder Arbeiten auftreten oder sich daraus entwickeln kann und Sofortmaßnahmen erfordert. [3]
Verwendet in
- ↑ SSK 2019 - Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden
- ↑ SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima
- ↑ SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.
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ICRP (Englisch)
Juristische Definition
Notfallexpositionssituation ist eine Expositionssituation, die durch einen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter Absatz 4 fällt. Vorlage:StrlSchG2018
Notfall-Expositionssituation ist eine Expositionssituation infolge eines Notfalls. Art 4 Abs. 27 Richtlinie 2013/59/Euratom
Siehe auch