Expositionskategorie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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1. Exposition der Bevölkerung,<br>
1. Exposition der Bevölkerung,<br>
2. berufliche Exposition,<br>
2. berufliche Exposition,<br>
3. medizinische Exposition. [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__2.html § 2 Abs. 5 StrlSchG 2018]
3. medizinische Exposition. {{StrlSchG2018|2|5}}
 


== Verwendet in  ==
== Verwendet in  ==

Version vom 27. Januar 2021, 14:23 Uhr

ICRP 103 (deutsche Ausgabe)

Die Kommission unterscheidet drei Kategorien von Strahlenexpositionen: berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen.


Juristische Definition

Folgende Expositionskategorien werden unterschieden:
1. Exposition der Bevölkerung,
2. berufliche Exposition,
3. medizinische Exposition. Vorlage:StrlSchG2018

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6