Organ-Äquivalentdosis: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Weiterleitung auf Organdosis'''
Summe der mit den zugehörigen Strahlungswichtungsfaktoren <var>w</var><sub>R</sub> multiplizierten, bei externer oder interner [[Strahlenexposition]] durch die Strahlungen <var>R</var> in einem Organ, Gewebe oder Körperteil <var>T</var> erzeugten mittleren Energiedosen <var>D</var><sub>T,R</sub>:
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:<math> \displaystyle H_{\mathrm{T}} = \sum_{\mathrm{R}} w_RD_{\mathrm{T,R}}</math>.

Version vom 2. Februar 2021, 15:08 Uhr

Vorlage:Weiterleitungen

Weiterleitung auf Organdosis

Summe der mit den zugehörigen Strahlungswichtungsfaktoren wR multiplizierten, bei externer oder interner Strahlenexposition durch die Strahlungen R in einem Organ, Gewebe oder Körperteil T erzeugten mittleren Energiedosen DT,R:

HT=RwRDT,R.

Die Einheit der Organ-Äquivalentdosis ist J · kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv). Die Werte der Strahlungswichtungsfaktoren richten sich nach Art und Qualität der Strahlung (Photonen, Elektronen, Neutronen, Protonen, Alpha-Teilchen).


ICRP 103

Dosis in einem Gewebe oder Organ T gegeben durch:

HT=RwRDT,R.

wobei DT,R die mittlere Energiedosis durch die Strahlung R in einem Gewebe oder Organ T und wR der Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Da wR dimensionslos ist, ist die Einheit für die Organdosis die gleiche wie für die Energiedosis, das J·kg-1; ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).

In ICRP 103 als Organdosis bezeichnet.

Juristische Definition

Ergebnis der Multiplikation der Energie, die durch ionisierende Strahlung in einem Organ oder Gewebe deponiert worden ist, geteilt durch die Masse des Organs oder Gewebes, mit einem zur Berücksichtigung der Wirkung für die Strahlungsart oder -energie gegenüber Photonen- und Elektronenstrahlung durch Rechtsverordnung nach § 175 Absatz 2 Nummer 1 festgelegten Wichtungsfaktor. Bei Vorliegen mehrerer Strahlungsarten oder -energien werden die Beiträge addiert. Vorlage:StrlSchG2018

Die Organ-Äquivalentdosis (HT) ist die aufgenommene Energiedosis im Gewebe oder Organ T, gewichtet nach Art und Qualität der Strahlung R. Sie wird ausgedrückt durch:

HT,R=wRDT,R,

Dabei ist
DT,R die über ein Gewebe oder ein Organ T gemittelte Energiedosis durch die Strahlung R,
wR der Strahlungswichtungsfaktor.

Setzt sich das Strahlungsfeld aus Arten und Energien mit unterschiedlichen Werten von wR zusammen, so gilt für die gesamte Organ-Äquivalentdosis HT:

HT=RwRDT,R.

Die wR-Werte sind in Anhang II Teil A angegeben. Die Einheit der Organ-Äquivalentdosis ist das Sievert (Sv). Art 4 Abs. 33 Richtlinie 2013/59/Euratom

Englische Übersetzung

Organ dose or Equivalent dose to a tissue or organ

Verwendet in

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1] Vorlage:Organdosisgrenzwerte SSK 2017 - Radon-Dosiskoeffizienten[2]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 24.05.2018 B3