Dosisgrenzwert: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juristische Definition ==
Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus [[Expositionssituation, geplante|geplanten Expositionssituationen]], der nicht überschritten werden darf. aus: {{Vorlage: ICRP 103}}
Wert der [[Effektive Dosis|effektiven Dosis]] (gegebenenfalls der effektiven [[Folgedosis]]) oder der [[Organ-Äquivalentdosis]] in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf. {{Euratom Art4|23}} {{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}<section begin=more />
 
== ICRP 103 ==
Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus [[Expositionssituation, geplante|geplanten Expositionssituationen]], der nicht überschritten werden darf.  


== Verwendet in  ==
== Verwendet in  ==
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== ICRP (Englisch) ==
== ICRP (Englisch) ==

Version vom 3. Februar 2021, 09:50 Uhr

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Wert der effektiven Dosis (gegebenenfalls der effektiven Folgedosis) oder der Organ-Äquivalentdosis in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf. Art 4 Abs. 23 Richtlinie 2013/59/Euratom[1] [2]

Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus geplanten Expositionssituationen, der nicht überschritten werden darf. aus: Vorlage:ICRP 103

Verwendet in

SSK 2022 - Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition[3]
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[4]

ICRP (Englisch)

Dose limit


  1. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014
  2. SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
  4. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5