Dosisgrenzwert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus [[Expositionssituation, geplante|geplanten Expositionssituationen]], der nicht überschritten werden darf. aus: {{Vorlage: ICRP 103}}
Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus [[Expositionssituation, geplante|geplanten Expositionssituationen]], der nicht überschritten werden darf. <br>
 
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== ICRP (Englisch) ==
== ICRP (Englisch) ==
[http://www.icrpaedia.org/Dose_limit Dose limit]
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== Verwendet in  ==
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Version vom 3. Februar 2021, 10:01 Uhr

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Wert der effektiven Dosis (gegebenenfalls der effektiven Folgedosis) oder der Organ-Äquivalentdosis in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf.
aus: Art 4 Abs. 23 Richtlinie 2013/59/Euratom [1] [2]

Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus geplanten Expositionssituationen, der nicht überschritten werden darf.
aus: Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

ICRP (Englisch)

Dose limit

Verwendet in


  1. Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
  2. SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]