ICD: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme<section (ICD) ist das weltweit anerkannte Klassifikationssystem der [[WHO|Weltgesundheitsorganisation]] für medizinische Diagnosen. In Deutschland sind die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Ärzte und Psychotherapeuten oder davon geleitete Einrichtungen verpflichtet, Diagnosen nach ICD 10-GM (German Modification) zu verschlüsseln. Rechtliche Grundlage dafür ist § 295 Absatz 1 Satz 2 des fünften Sozialgesetzbuchs (Abrechnung ärztlicher Leistungen). Verbindlich für die Verschlüsselung ist seit dem 1. Januar 2018 die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebene ICD 10-GM Version 2018. Die von der World Health Organization (WHO) herausgegebene neue Ausgabe (ICD 11) soll nach deren Angaben ab 2022 in Kraft treten. <ref>{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}</ref>
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== Weblinks  ==
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*[https://www.who.int/classifications/icd/en/ Offizielle Website der ICD]
*[https://www.who.int/classifications/icd/en/ Offizielle Website der ICD]
*[https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/ Offizielle Seite zur ICD-10-GM]
*[https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/ Offizielle Seite zur ICD-10-GM]
 
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[[Category:Abkürzungen A2]]
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[[Category:Abkürzungen]]
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Version vom 3. Februar 2021, 11:14 Uhr

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD)) ist das weltweit anerkannte Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation für medizinische Diagnosen. [1]

An anderer Stelle definiert als:

In anderen Beratungsergebnissen der SSK:

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme<section (ICD) ist das weltweit anerkannte Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation für medizinische Diagnosen. In Deutschland sind die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Ärzte und Psychotherapeuten oder davon geleitete Einrichtungen verpflichtet, Diagnosen nach ICD 10-GM (German Modification) zu verschlüsseln. Rechtliche Grundlage dafür ist § 295 Absatz 1 Satz 2 des fünften Sozialgesetzbuchs (Abrechnung ärztlicher Leistungen). Verbindlich für die Verschlüsselung ist seit dem 1. Januar 2018 die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebene ICD 10-GM Version 2018. Die von der World Health Organization (WHO) herausgegebene neue Ausgabe (ICD 11) soll nach deren Angaben ab 2022 in Kraft treten. <ref>SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[2]</ref>

Weblinks

Verwendet in


  1. Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5