Personendosis: Unterschied zwischen den Versionen
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Es gibt verschiedene Größen die die Personendosis beschreiben die Größen Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10), Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) und Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3). Der [[Messwert]] der Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise der Personendosimeter vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] und die [[Organ-Äquivalentdosis|Organ-Äquivalentdosen]] tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des Personendosimeters. | Es gibt verschiedene Größen, die die Personendosis beschreiben: die Größen Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10), Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) und Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3). Der [[Messwert]] der Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise der Personendosimeter vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] und die [[Organ-Äquivalentdosis|Organ-Äquivalentdosen]] tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des Personendosimeters. <ref>{{Vorlage:Empf Organdosisgrenzwerte}}</ref> | ||
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Mess-Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Die Einheit der Personendosis ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv).<br> | |||
Als Personendosis gelten die Größen Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10), Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) und Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3). Der [[Messwert]] der Tiefen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise der Personendosimeter vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die [[Effektive Dosis|effektive Dosis]] und die [[Organ-Äquivalentdosis|Organ-Äquivalentdosen]] tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis <var>H</var><sub>p</sub>(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des Personendosimeters.<ref>{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}</ref> | |||
==Juristische Definition== | ===ICRP:=== | ||
Die Personendosis (''H''<sub>p</sub>(d)) ist eine Dosismessgröße. Die [[Äquivalentdosis]] in ICRU-Weichteilgewebe in einer geeigneten Tiefe d unter der Stelle der Körperoberfläche, an der das Personendosimeter getragen wird. Die Einheit der Personendosis ist das Joule pro Kilogramm (J kg<sup>-1</sup>), ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).<br> | |||
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===Juristische Definition:=== | |||
Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage 18 Teil A angegebenen Messgrößen an einer für die Exposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. {{StrlSchV2018|1|14}} | Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage 18 Teil A angegebenen Messgrößen an einer für die Exposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. {{StrlSchV2018|1|14}} | ||
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Version vom 3. Februar 2021, 14:32 Uhr
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Mess-Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Die Einheit der Personendosis ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv).
Es gibt verschiedene Größen, die die Personendosis beschreiben: die Größen Tiefen-Personendosis Hp(10), Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) und Augenlinsen-Personendosis Hp(3). Der Messwert der Tiefen-Personendosis Hp(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise der Personendosimeter vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosen tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis Hp(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des Personendosimeters. [1]
An anderer Stelle definiert als:
In anderen Beratungsergebnissen der SSK:
Mess-Äquivalentdosis, gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Die Einheit der Personendosis ist J kg-1, ihr Name ist Sievert (Einheitenzeichen Sv).
Als Personendosis gelten die Größen Tiefen-Personendosis Hp(10), Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) und Augenlinsen-Personendosis Hp(3). Der Messwert der Tiefen-Personendosis Hp(10) - geeignete Bauart, Kalibrierung sowie richtige Trageweise der Personendosimeter vorausgesetzt – stellt bei Exposition des ganzen Körpers mit durchdringender Strahlung einen Schätzwert für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosen tiefliegender Organe, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel dar. Der Messwert der Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) ist bei Ganz- oder Teilkörperexposition ein Schätzwert für die lokale Haut-Äquivalentdosis, in Spezialfällen auch für die Organ-Äquivalentdosen der Hände, Unterarme, Füße und Knöchel. Der Messwert der Augenlinsen-Personendosis Hp(3) liefert einen Schätzwert für die Augenlinsen-Äquivalentdosis. Die wichtigste Voraussetzung für die Möglichkeit solcher Dosisabschätzungen ist die korrekte Trageweise des Personendosimeters.[2]
ICRP:
Die Personendosis (Hp(d)) ist eine Dosismessgröße. Die Äquivalentdosis in ICRU-Weichteilgewebe in einer geeigneten Tiefe d unter der Stelle der Körperoberfläche, an der das Personendosimeter getragen wird. Die Einheit der Personendosis ist das Joule pro Kilogramm (J kg-1), ihr besonderer Name ist Sievert (Sv).
aus: Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Juristische Definition:
Äquivalentdosis, gemessen mit den in Anlage 18 Teil A angegebenen Messgrößen an einer für die Exposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. StrlSchV 2018 § 1 Abs. 14[3]
Verwendet in
- ↑ Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
- ↑ SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
- ↑ StrlSchV 2018 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018. BGBl. I S. 2034, 2036, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist