Exposition: Unterschied zwischen den Versionen

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==Juristische Definition==
==Juristische Definition==
Exposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers (äußere Exposition) und innerhalb des Körpers (innere Exposition) oder das Ausmaß dieser Einwirkung. {{StrlSchG2018|2|1}}  
Exposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers (äußere Exposition) und innerhalb des Körpers (innere Exposition) oder das Ausmaß dieser Einwirkung.  
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Exposition ist das Exponieren oder das Exponiertsein gegenüber ionisierender Strahlung, die außerhalb des Körpers (externe Exposition) oder innerhalb des Körpers (interne Exposition) ausgesendet wird. {{Euratom Art4|37}}
Exposition ist das Exponieren oder das Exponiertsein gegenüber ionisierender Strahlung, die außerhalb des Körpers (externe Exposition) oder innerhalb des Körpers (interne Exposition) ausgesendet wird.  
:In: {{Euratom Art4|37}}


== Siehe auch  ==
== Siehe auch  ==

Version vom 9. Februar 2021, 10:47 Uhr

Exposure ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Ausgesetztsein gegenüber schädigenden Umwelteinflüssen.


Juristische Definition

Exposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers (äußere Exposition) und innerhalb des Körpers (innere Exposition) oder das Ausmaß dieser Einwirkung.

In: StrlSchG 2017 § 2 Abs. 1[1]

Exposition ist das Exponieren oder das Exponiertsein gegenüber ionisierender Strahlung, die außerhalb des Körpers (externe Exposition) oder innerhalb des Körpers (interne Exposition) ausgesendet wird.

In: Art 4 Abs. 37 Richtlinie 2013/59/Euratom

Siehe auch


  1. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist