Exposition: Unterschied zwischen den Versionen

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==Juristische Definition==
==Englische Fassung==
Exposure
 
==Weitere Definitionen==
===In Rechtstexten===
Exposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers (äußere Exposition) und innerhalb des Körpers (innere Exposition) oder das Ausmaß dieser Einwirkung.  
Exposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers (äußere Exposition) und innerhalb des Körpers (innere Exposition) oder das Ausmaß dieser Einwirkung.  
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Exposition ist das Exponieren oder das Exponiertsein gegenüber ionisierender Strahlung, die außerhalb des Körpers (externe Exposition) oder innerhalb des Körpers (interne Exposition) ausgesendet wird.  
Exposition ist das Exponieren oder das Exponiertsein gegenüber ionisierender Strahlung, die außerhalb des Körpers (externe Exposition) oder innerhalb des Körpers (interne Exposition) ausgesendet wird.  
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== Siehe auch  ==
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Version vom 19. Februar 2021, 11:29 Uhr

Exposure ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Ausgesetztsein gegenüber schädigenden Umwelteinflüssen.

Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung[1]

Englische Fassung

Exposure

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

Exposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers (äußere Exposition) und innerhalb des Körpers (innere Exposition) oder das Ausmaß dieser Einwirkung.

StrlSchG 2017 § 2 Abs. 1[2]

Exposition ist das Exponieren oder das Exponiertsein gegenüber ionisierender Strahlung, die außerhalb des Körpers (externe Exposition) oder innerhalb des Körpers (interne Exposition) ausgesendet wird.

Art 4 Abs. 37 Richtlinie 2013/59/Euratom

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  2. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist